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México

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Visum & EinreiseFluggastrechteGepäckHaustiereBarrierefreiheit

scheduleAktualisiert: 2026-03-08 09:18

gavel Fluggastrechte

Die Passagierrechte in Mexiko unterliegen dem Luftfahrtgesetz (*Ley de Aviación Civil*).

  • Verspätungen:
  • 1 bis 4 Stunden: Die Fluggesellschaft muss Ermäßigungen für zukünftige Flüge und/oder Speisen und Getränke bereitstellen.
  • Mehr als 4 Stunden: Dies gilt als Annullierung, wodurch die entsprechenden Entschädigungsregelungen greifen.
  • Annullierungen/Nichtbeförderung: Die Fluggesellschaft muss Folgendes anbieten:
  • Erstattung des Ticketpreises zzgl. einer Entschädigung von mindestens 25 %.
  • Beförderung auf dem nächstmöglichen Flug + Versorgung mit Mahlzeiten, Kommunikationsmitteln und ggf. Hotelunterbringung.
  • Beförderung zu einem späteren Wunschtermin mit einer Mindestentschädigung von 25 %.
  • Entschädigung: Die Auszahlung muss innerhalb von maximal 10 Tagen nach Einreichung der Beschwerde erfolgen, es sei denn, der Passagier stimmt der Entschädigung in Form von Gutscheinen ausdrücklich zu.
luggage Gepäck

Gemäß der geltenden Gesetzgebung sind Fluggesellschaften verpflichtet, die kostenlose Mitnahme von Handgepäck zu gestatten, sofern dieses 10 kg (bei Inlandsflügen) nicht überschreitet und die zulässigen Abmessungen (in der Regel 55x40x25 cm) einhält.

  • Aufgegebenes Gepäck: Die Richtlinien variieren je nach gebuchtem Tarif. Fluggesellschaften sind verpflichtet, Gewicht und Maße, die im Beförderungsvertrag enthalten sind, transparent auszuweisen.
  • Wertsachen: Das Transportunternehmen haftet für Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks. Die Haftungsgrenzen werden auf Basis der UMA (*Unidad de Medida y Actualización*) berechnet.
pets Haustiere

Die Einfuhr von Hunden und Katzen wird durch den SENASICA (*Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria*) geregelt:

  • Gesundheitszeugnis: Muss von einem offiziellen oder lizenzierten Tierarzt ausgestellt sein und darf bei Ankunft maximal 15 Tage alt sein.
  • Impfungen: Ein gültiger Nachweis über eine Tollwutimpfung ist obligatorisch.
  • Inspektion: Bei Ankunft in Mexiko unterliegen Tiere einer kostenlosen Inspektion durch das Personal des OISA (*Oficina de Inspección de Sanidad Agropecuaria*). Sollte das Tier die Anforderungen nicht erfüllen, trägt der Halter die Kosten für eine Quarantäne oder die Rückführung in das Herkunftsland.
family_restroom Kinder & Familien
  • Alleinreisende Minderjährige: Benötigen eine notariell beglaubigte Vollmacht oder ein vom Nationalen Migrationsinstitut ausgestelltes Dokument (SAM - *Sistema de Autorización de Menores*).
  • Kostenfreiheit: Kinder unter 2 Jahren (Infants) zahlen keinen Sitzplatzpreis, müssen jedoch registriert sein und ihre Reisedokumente mitführen.
  • Rechte: Fluggesellschaften müssen Familien mit kleinen Kindern bevorzugt abfertigen und sicherstellen, dass alleinreisende Minderjährige kontinuierlich betreut werden.
accessible Senioren & Barrierefreiheit

Das Allgemeine Gesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen garantiert:

  • Priorität: Bevorzugte Abfertigung bei Check-in, Sicherheitskontrolle und Boarding.
  • Ausrüstung: Kostenlose Beförderung von Rollstühlen und Unterstützung bei der Mobilität.
  • Ermäßigungen: Senioren mit Wohnsitz in Mexiko (mit INAPAM-Karte) erhalten garantierte Rabatte auf zahlreiche Inlandstarife. Ausländer sollten sich bezüglich spezieller Assistenzleistungen direkt bei den Fluggesellschaften informieren.
badge Visum & Einreise
  • Reisepass: Muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • FMM (Forma Migratoria Múltiple): Bis 2026 hat Mexiko die Einreise für die meisten Besucher digitalisiert. Es ist zwingend erforderlich, das Formular vor der Ankunft online auszufüllen.
  • Visa: Brasilianische Staatsbürger benötigen kein Visum für touristische Zwecke, sofern sie ein gültiges Visum für die USA, Kanada, Japan, das Vereinigte Königreich oder den Schengen-Raum besitzen. Andernfalls ist die Beantragung eines elektronischen Visums (SAE) oder eines Visums im Konsulat erforderlich.
  • ETIAS/ETA: Mexiko verlangt kein ETIAS (europäisches System) oder ETA (kanadisches System). Das Land unterliegt seinen eigenen Migrationskontrollregeln durch das Nationale Migrationsinstitut (*Instituto Nacional de Migración*).
link Offizielle Quellen

⚠️ Nur zur Information — vor der Reise immer bei der offiziellen Quelle (Konsulat/Behörde) prüfen.

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