CASA
BehördescheduleAktualisiert: 2026-01-17 11:08
Für das Jahr 2026 hat die CASA strukturelle Änderungen konsolidiert, die im Rahmen ihres mehrjährigen Strategieplans eingeleitet wurden, mit den Schwerpunkten:
- Integration der Advanced Air Mobility (AAM): Vollständige Regulierung für kommerzielle Operationen von elektrisch betriebenen Fluggeräten mit vertikaler Start- und Landefähigkeit (eVTOL) in städtischen Gebieten, einschließlich der Zertifizierung von „Vertiports“.
- Digitales Lizenzsystem: Die physischen Lizenzen für Flugpersonal und Ingenieure wurden endgültig abgeschafft und durch digitale, Blockchain-basierte Zugangsdaten ersetzt, die eine sofortige Überprüfung über die *myCASA*-App ermöglichen.
- Regulierung von Frachtdrohnen (RPAS): Implementierung spezifischer Luftkorridore für kommerzielle Schwerlast-Lieferdrohnen, die in die konventionelle Flugsicherung integriert wurden.
- Nachhaltigkeit und SAF: Einführung neuer Zertifizierungsstandards für Flugzeuge, die mit 100 % nachhaltigem Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel – SAF) betrieben werden, mit strenger Emissionsüberwachung.
- Cybersicherheit: Verpflichtung für alle Fluggesellschaften, ein genehmigtes Cybersicherheitsmanagementsystem (CySMS) zu unterhalten, um Navigationssysteme und Passagierdaten zu schützen.
Die CASA regelt Gepäckangelegenheiten ausschließlich unter dem Aspekt der Sicherheit (Gewicht, Balance und Gefahrgut), während die Preistransparenz den Vorgaben der ACCC folgt.
- Sicherheit von Lithium-Batterien: Im Jahr 2026 wurden die Regeln für den Transport von Ersatzbatterien und tragbaren elektronischen Geräten (PEDs) weiter verschärft. Batterien über 100 Wh erfordern eine obligatorische Vorabgenehmigung durch die Fluggesellschaft und müssen zwingend im Handgepäck befördert werden.
- Preistransparenz: Gemäß australischer Regulierung müssen Fluggesellschaften den Endpreis (All-in-Pricing), einschließlich der Gebühren für aufgegebenes Gepäck, vor Abschluss des Kaufvorgangs deutlich ausweisen.
- Gepäckfreimenge: Es besteht in Australien keine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung einer kostenlosen Gepäckfreimenge. Unternehmen haben unternehmerische Freiheit bei der Festlegung von Gewichtsgrenzen, müssen jedoch die Kosten für Übergepäck klar kommunizieren, um eine Überladung der Flugzeuge zu vermeiden.
Der Tiertransport in Australien ist aufgrund der strengen Biosicherheitsgesetze des Landes hochreguliert.
- Assistenzhunde: Gemäß dem *Disability Discrimination Act 1992* und den CASA-Richtlinien haben zertifizierte Blindenführ- und Assistenzhunde das Recht, kostenlos in der Kabine bei ihren Haltern mitzureisen, sofern sie einen Identifikationsnachweis tragen und die Hygieneanforderungen erfüllen.
- Haustiere (Allgemein): Die meisten Haustiere müssen im Frachtraum in Transportboxen befördert werden, die den IATA-Standards entsprechen und von der CASA für eine ordnungsgemäße Druckbeaufschlagung und Belüftung zertifiziert sind.
- Emotional Support Animals (ESAN): Im Gegensatz zu den USA erkennt Australien „Emotional Support Animals“ rechtlich nicht als Assistenzhunde an. Für sie gelten dieselben Transportregeln wie für gewöhnliche Haustiere.
Die CASA priorisiert die physische Sicherheit von Minderjährigen während des Fluges:
- Kindersitze (Car Seats): Die CASA empfiehlt die Verwendung zugelassener Kindersitze (mit australischem AS/NZS 1754-Etikett oder gleichwertigem internationalen Standard) für Kinder bis zu 18 kg. Die Fluggesellschaft darf für den Transport eines Kinderwagens und eines Kindersitzes pro Kind keine Gebühren erheben.
- Sicherheitsgurte für Babys: Säuglinge (unter 2 Jahren) können auf dem Schoß reisen, wobei ein vom Bordpersonal bereitgestellter Zusatzgurt zu verwenden ist, oder auf einem eigenen Sitzplatz, sofern eine Kinderrückhaltevorrichtung (CARES-Gurt) genutzt wird.
- Sitzplatzwahl: Obwohl die CASA keine kommerziellen Regeln zur Sitzplatzvergabe festlegt, existiert eine Sicherheitsrichtlinie, nach der Kinder unter 12 Jahren ohne zusätzliche Kosten neben ihren Erziehungsberechtigten platziert werden sollten, um die Evakuierung im Notfall zu erleichtern.
Fluggesellschaften, die in Australien operieren, müssen Pläne zur Erleichterung des Zugangs für Passagiere mit Behinderungen vorlegen.
- Rollstühle: Der Transport von Mobilitätshilfen (manuelle oder elektrische Rollstühle) ist kostenlos und wird nicht auf die Gepäckfreimenge angerechnet. Bei motorisierten Rollstühlen muss der Passagier den Batterietyp (Gel, Trocken oder Lithium) mindestens 48 Stunden im Voraus angeben.
- MEDIF (Medical Information Form): Passagiere mit instabilen medizinischen Bedingungen oder solche, die zusätzlichen Sauerstoff benötigen, müssen ein von einem Arzt unterzeichnetes MEDIF-Formular einreichen. Die CASA schreibt vor, dass Fluggesellschaften klare Protokolle für die Verwendung zugelassener tragbarer Sauerstoffkonzentratoren (POC) vorhalten müssen.
- Boarding-Priorität: Passagieren mit eingeschränkter Mobilität wird ein bevorzugtes Boarding garantiert, um ihnen das Einsteigen vor dem allgemeinen Passagierstrom zu ermöglichen.
Für aktuelle Daten und technische Anfragen nutzen Sie bitte die offiziellen Kanäle der CASA:
- CASA Hauptseite: https://www.casa.gov.au
- Sicherheit für Passagiere und Gepäck: https://www.casa.gov.au/operations-safety-and-travel/travel-and-passengers
- Transport von Batterien und Gefahrgut: https://www.casa.gov.au/operations-safety-and-travel/travel-and-passengers/dangerous-goods
- Regulierung von Drohnen und RPAS: https://www.casa.gov.au/knowyourdrone
- Assistenzhunde und Barrierefreiheit: https://www.casa.gov.au/operations-safety-and-travel/travel-and-passengers/travelling-disability
⚠️ Nur zur Information — vor der Reise immer bei der offiziellen Quelle (Konsulat/Behörde) prüfen.