Argentina
LandscheduleAktualisiert: 2026-06-09 11:34
Die argentinischen Vorschriften erlauben es Fluggesellschaften, ihre eigenen Gepäckrichtlinien festzulegen, sofern diese zum Zeitpunkt der Buchung klar kommuniziert werden.
- Handgepäck: Die aktuelle Gesetzgebung verpflichtet Fluggesellschaften nicht dazu, bei „Ultra-Low-Cost“-Tarifen kostenloses Handgepäck anzubieten. Die meisten konventionellen Tarife beinhalten jedoch ein Handgepäckstück (in der Regel bis zu 8 kg oder 10 kg).
- Aufgabegepäck: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Freigepäckmenge für alle Klassen; die Preise werden vom Markt bestimmt. Der Passagier muss zwingend vor Abschluss der Buchung über die zulässigen Gewichtsgrenzen und Abmessungen informiert werden.
Die Einreise von Tieren (Hunde und Katzen) wird durch den SENASA (Servicio Nacional de Sanidad y Calidad Agroalimentaria) geregelt.
- Anforderungen: Internationales Veterinärzertifikat (CVI), ausgestellt vom Herkunftsland.
- Gesundheit: Gültige Tollwutimpfung und ein Gesundheitszeugnis, das von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt wurde.
- Quarantäne: Für Haustiere, die alle sanitären Anforderungen erfüllen, gibt es keine obligatorische Quarantäne. Es wird empfohlen, sich bei der Fluggesellschaft über die Transportvorschriften für die Kabine oder den Frachtraum zu informieren (für brachycephale Tierrassen gelten spezifische Einschränkungen).
- Reisen mit Minderjährigen: Argentinische Minderjährige oder in Argentinien ansässige Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, benötigen eine Reiseerlaubnis (*Autorización de Viaje*), die von einem Notar oder einer Justizbehörde beglaubigt wurde.
- Ausländer: Minderjährige Ausländer, die sich länger als ein Jahr in Argentinien aufhalten (vorübergehender oder dauerhafter Aufenthalt), unterliegen ebenfalls den Ausreisebestimmungen. Für minderjährige Touristen wird empfohlen, Dokumente mitzuführen, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen (Geburtsurkunde).
Argentinien verfügt über das Gesetz 24.314 (System zum umfassenden Schutz von Menschen mit Behinderungen).
- Barrierefreiheit: Flughäfen und Flugzeuge müssen spezielle Assistenzdienste anbieten (SNA – Dienst zur Unterstützung von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen).
- Priorität: Senioren (65+) und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf bevorzugtes Boarding und Bedienung an speziellen Schaltern. Der Assistenzdienst (Rollstuhl oder Begleitperson) sollte mindestens 48 Stunden im Voraus bei der Fluggesellschaft angefordert werden.
- Reisepass: Muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Visa: Argentinien hat mit vielen Ländern (einschließlich Mitgliedern des Mercosur und der Europäischen Union) Abkommen zur Visumbefreiung für touristische Zwecke. Der Mercosur ermöglicht Bürgern der Mitgliedsländer die Einreise mit dem Personalausweis (DNI/RG).
- Genehmigungen: Im Jahr 2026 benötigt Argentinien kein ETIAS (das europäische System), behält jedoch die elektronische eidesstattliche Erklärung (DDJJ) für Gesundheit und Einwanderung bei, die vor der Ankunft online ausgefüllt werden muss, um den Einreiseprozess zu erleichtern.
- ANAC Argentinien (Passagierrechte): https://www.argentina.gob.ar/anac
- SENASA (Einreise von Tieren): https://www.argentina.gob.ar/senasa/viajeros
- Nationale Migrationsbehörde: https://www.argentina.gob.ar/interior/migraciones
- ORSNA (Flughafeninfrastruktur): https://www.orsna.gob.ar/
- Offizielles Tourismusportal: https://www.argentina.travel/
Antes de viajar para Argentina
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