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GepäckHaustiereBarrierefreiheitLetzte Änderungen

scheduleAktualisiert: 2026-05-13 04:07

update Letzte Änderungen

Für das Jahr 2026 hat die KCAA folgende strategische Neuerungen implementiert:

  • Digitalisierung des Luftraums: Verbindliche Einführung eines unbemannten Verkehrsmanagement-Systems (UTM) für Drohnen, mit der Verpflichtung zur digitalen Registrierung über das KCAA-Portal für alle kommerziellen und freizeitlichen Betriebsvorgänge über 250 g.
  • Nachhaltigkeit (SAF): Verabschiedung von Leitlinien zur schrittweisen Einführung von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF), mit Emissionsreduktionszielen für in Kenia ansässige Betreiber bis 2030.
  • Cybersicherheit: Neue Vorschriften, die alle im Land operierenden Fluggesellschaften dazu verpflichten, jährliche Berichte zur Cybersicherheit für Reservierungssysteme und Flugverkehrskontrollen einzureichen.
  • Passagierschutzprotokoll: Verschärfung der Bußgelder für Fluggesellschaften, die bei Verspätungen von mehr als 4 Stunden die Rückerstattungsfristen nicht einhalten, in Übereinstimmung mit den IATA-Richtlinien zu Verbraucherrechten.
luggage Gepäck

Die KCAA fordert volle Transparenz bei den Tarifen (*Unbundling*). Die Richtlinien für 2026 bestimmen:

  • Offenlegung: Alle Gebühren, einschließlich Entgelte für aufgegebenes Gepäck, müssen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung als "Gesamtpreis" ausgewiesen werden.
  • Handgepäck: Fluggesellschaften müssen die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichte für die Kabine klar veröffentlichen. Die KCAA schreibt keine universelle Freigepäckgrenze vor, verlangt jedoch, dass die Richtlinie mit dem zum Zeitpunkt des Kaufs geschlossenen Beförderungsvertrag übereinstimmt.
  • Verlorenes Gepäck: In Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Montreal müssen Betreiber Passagiere für Schäden, Verspätungen oder Gepäckverlust innerhalb der Grenzen entschädigen, die durch die von Kenia ratifizierten internationalen Verträge festgelegt sind.
pets Haustiere

Der Tiertransport unterliegt sowohl den Regeln der KCAA als auch denen des Department of Veterinary Services von Kenia:

  • Dokumentation: Die Vorlage eines internationalen Gesundheitszeugnisses und eines Tollwutimpfpasses (ausgestellt mindestens 30 Tage im Voraus) ist obligatorisch.
  • Sicherheit: Die KCAA schreibt vor, dass Tiere, die im Frachtraum befördert werden, in Transportboxen reisen müssen, die den IATA-Standards (Live Animals Regulations - LAR) entsprechen.
  • Einschränkungen: Der Transport von brachyzephalen Rassen (kurznasige Tiere) unterliegt saisonalen temperaturbedingten Einschränkungen, die von den meisten Betreibern unter Aufsicht der KCAA zur Vermeidung von Zwischenfällen durchgesetzt werden.
family_restroom Kinder & Familien
  • Sitzplätze: Die KCAA fördert nachdrücklich eine "Familien-Sitzplatz-Politik" und empfiehlt, dass Kinder unter 12 Jahren ohne zusätzliche Kosten für die Sitzplatzwahl neben ihren Erziehungsberechtigten untergebracht werden.
  • Ausrüstung: Zusammenklappbare Kinderwagen und zugelassene Kindersitze können gemäß der von der KCAA genehmigten Unternehmenspolitik ohne zusätzliche Kosten aufgegeben oder bis zum Flugzeugeinstieg mitgeführt werden.
  • Assistenz: Fluggesellschaften müssen nach Voranmeldung Babybettchen (*Bassinets*) zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit des Flugzeugtyps.
accessible Senioren & Barrierefreiheit
  • Bodenassistenz: Fluggesellschaften und die Kenya Airports Authority (KAA) müssen unter Aufsicht der KCAA die Bereitstellung von Rollstühlen und Unterstützung beim Ein- und Ausstieg für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM) sicherstellen.
  • MEDIF-Formular: Für Passagiere mit komplexen medizinischen Bedingungen oder solche, die an Bord Sauerstoff benötigen, muss das *Medical Information Form* (MEDIF) mindestens 48 bis 72 Stunden vor dem Flug bei der Fluggesellschaft eingereicht werden.
  • Priorität: Passagiere mit körperlichen Behinderungen haben gesetzlichen Vorrang beim Check-in, bei der Sicherheitskontrolle und beim Boarding.
link Offizielle Quellen

⚠️ Nur zur Information — vor der Reise immer bei der offiziellen Quelle (Konsulat/Behörde) prüfen.

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