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GepäckHaustiereBarrierefreiheitLetzte Änderungen
scheduleAktualisiert: 2025-10-29 19:40
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Letzte Änderungen
Im Jahr 2026 hat das BAZL Richtlinien eingeführt, die auf zwei Hauptpfeilern basieren:
- Nachhaltigkeit (SAF): Einführung verbindlicher Quoten für die Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF) für Flüge ab Schweizer Flughäfen (Zürich, Genf, Basel), in Übereinstimmung mit dem *„Fit for 55“*-Paket der EU.
- Digitale Identität: Einführung des „Travel ID“-Systems, das in die Schweizer Regierungsportale für Vielreisende integriert ist und schnellere Check-in- und Sicherheitsabläufe (freiwillige Biometrie) ermöglicht.
- Cyber-Resilienz: Neue Cybersicherheitsstandards für Luftfahrtunternehmen und Anbieter von Flugsicherungsdiensten, um das Risiko von Ransomware-Angriffen und systemischen Ausfällen, wie sie in den Vorjahren beobachtet wurden, zu mindern.
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Gepäck
Das BAZL legt keine Gepäckgebühren fest, verlangt jedoch vollständige Transparenz ("All-in"-Preise):
- Tarife: Der Gesamtpreis des Tickets, einschließlich aller obligatorischen Steuern und Gebühren, muss ab dem ersten Buchungsschritt klar ersichtlich sein.
- Handgepäck: Im Rahmen der an die EASA angeglichenen Regulierungen überwacht das BAZL die Einhaltung der Handgepäckmaße. Fluggesellschaften sind verpflichtet, klare Kriterien zu kommunizieren, um Überraschungsgebühren am Gate zu vermeiden.
- Sicherheit: Die Regeln für Flüssigkeiten entsprechen weiterhin dem europäischen Standard (Behälter bis max. 100 ml in durchsichtigen Beuteln), außer an Flughäfen, die moderne Computertomographie-Scanner (CT) installiert haben; dort wurden die Flüssigkeitsbeschränkungen gelockert.
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Haustiere
Der Transport von Haustieren in der Schweiz unterliegt strengen Gesundheits- und Tierschutzvorschriften (Tierschutzgesetz):
- Dokumentation: Ein EU/Schweizer Heimtierausweis („Pet Passport“), ein Mikrochip zur Identifikation sowie ein gültiger Tollwutimpfschutz sind zwingend erforderlich.
- Einschränkungen: Für brachycephale Rassen (kurzköpfige Tiere) gelten aufgrund des Risikos von Atemwegsproblemen bei bestimmten Fluggesellschaften strenge Einschränkungen für den Transport im Frachtraum; dies untersteht der Aufsicht des BAZL.
- Kabine vs. Frachtraum: Die Entscheidung, Tiere in der Kabine mitzuführen, obliegt der Airline. Das BAZL schreibt jedoch vor, dass das Tier in der Transportbox aufrecht stehen und sich drehen können muss, um eine artgerechte Unterbringung zu gewährleisten.
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Kinder & Familien
Das BAZL fördert Richtlinien, die das Reisen mit Familien erleichtern:
- Sitzplätze: Fluggesellschaften, die ab der Schweiz operieren, werden dringend dazu angehalten, Kinder unter 12 Jahren ohne zusätzliche Kosten bei der Sitzplatzwahl bei ihren Begleitpersonen zu platzieren.
- Ausrüstung: Die kostenlose Beförderung von zusammenklappbaren Kinderwagen („Regenschirm-Buggys“) sowie von zertifizierten Kindersitzen für die Nutzung an Bord ist obligatorisch, sofern das Kind einen eigenen Sitzplatz gebucht hat.
- Priorität: Familien mit Kleinkindern genießen an Schweizer Flughäfen im Rahmen der Erleichterungsrichtlinien des BAZL Priorität beim Boarding.
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Senioren & Barrierefreiheit
Die Schweiz hält sich strikt an die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Personen mit eingeschränkter Mobilität:
- Assistenz: Der Betreuungsservice an Schweizer Flughäfen ist ein kostenloser Anspruch. Er muss mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro angemeldet werden.
- MEDIF (Medical Information Form): Ärztliche Formulare sind nur erforderlich, wenn der Zustand des Passagiers Sauerstoff an Bord, eine Trage oder kontinuierliche medizinische Betreuung während des Fluges erfordert. Das BAZL empfiehlt, das Formular präzise auszufüllen, um die Verweigerung der Beförderung durch die Crew zu verhindern.
- Ausrüstung: Elektrische Rollstühle müssen vorab (unter Angabe des Batterietyps) angemeldet werden, um die Konformität mit den Gefahrgutvorschriften der IATA/BAZL sicherzustellen.
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Offizielle Quellen
⚠️ Nur zur Information — vor der Reise immer bei der offiziellen Quelle (Konsulat/Behörde) prüfen.